Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat heute nicht ohne Stolz den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zum neuen Weingesetz vorgestellt.
Deutscher Wein verliert im internationalen Vergleich seit Jahren kontinuierlich Marktanteile. Auch der tendenziell rückläufige Verbrauch im Inland führt zu sinkenden Erlösen. Um die wirtschaftliche Perspektive der Erzeuger im Wettbewerb und bei abnehmenden mengen-mäßigen Absätzen zu stärken, sollen in Verbindung mit Maßnahmen zur Marktstabilisierung Möglichkeiten zur Absatzsteigerung und Wertschöpfung geschaffen und ausgebaut wer-den. Hierzu erfolgen Anpassungen sowohl im Weingesetz als auch in der Weinverordnung. Die Anpassungen im Weingesetz und in der Weinverordnung stehen in engem Zusammen-hang miteinander. Sie sollen als Gesamtpaket bei der Verwirklichung der oben genannten Ziele helfen.Neben diesen ökonomischen Aspekten besteht darüber hinaus ein Anpassungsbedarf ein-zelner nationaler Bestimmungen an unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes
Bis spätestens Janaur 2021 soll das Gesetz verabschiedet sein, ab welchem Jahrgang es dann Anwendung findet wird wohl im Bundesrat entschieden werden, aber Frau Klöckner meinte vermutlich 2024 oder 2025.
Dieser Entwurf ist das Ergebnis aus unzähligen Diskussionen und Debatten aller am Weinmarkt Beteiligten Verbände und Institutionen, darum glaube ich persönlich nicht mehr dass es noch weitreichende Änderungen am Gesetzestext geben wird.
Ich glaube es wird langsam Zeit sich als Produzent damit auseinanderzusetzen und die Neuerungen anzugehen.
Download Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (pdf)